Eine "Besloten Vennootschap" (B.V.) ist eine häufig gewählte Rechtsform für Unternehmen in den Niederlanden und bietet eine Reihe von Vorteilen:
Begrenzte Haftung:
Als juristische Person haftet die B.V. für Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens. Die persönliche Haftung der Gesellschafter ist in der Regel auf ihre Einlagen beschränkt, was ein wichtiger Schutz für Unternehmer ist.
Flexibilität bei der Unternehmensstruktur:
Die B.V. bietet Flexibilität bei der Gestaltung der Unternehmensstruktur, einschließlich der Möglichkeit, verschiedene Arten von Aktien auszugeben und verschiedene Klassen von Aktionären zu haben. Dies erleichtert es Unternehmen, Kapital aufzubringen und Investoren anzuziehen.
Steuervorteile:
Die Niederlande bieten ein attraktives Steuersystem für Unternehmen, einschließlich niedriger Körperschaftsteuersätze. Sofern Sie in Deutschland sozialversichert sind, können Sie nahezu steuerfrei Bezüge aus der B.V. vereinnahmen.
Anonymität und Datenschutz:
Die Gründung einer B.V. ermöglicht es den Gründern, ihre Anonymität zu wahren, da die Namen der Aktionäre nicht öffentlich verfügbar sind. Dies kann für Unternehmer von Vorteil sein, die ihre Privatsphäre schützen möchten.
Internationale Anerkennung:
Die B.V. ist eine international anerkannte Rechtsform, die es Unternehmen ermöglicht, Geschäfte auf globaler Ebene zu tätigen und leichter mit internationalen Partnern, Kunden und Lieferanten zu interagieren.
Gründungsformalitäten
Der Gründungsaufwand ist gering und wird von uns über eine namhafte Notariatskanzlei begleitet. Die Eintragung im niederländischen Register erfolgt innerhalb von 1-2 Werktagen nach Einreichung der Gründungsdokumente.
B.V. & Co.KG - Die bessere Alternative zur GmbH & Co.KG
Warum werden Sie sich jetzt fragen...
Die Komplementärin als Vollhafterin kann in jedem x-beliebigen EU-Land ihre Verwaltungstätigkeiten wahrnehmen. Ihr obliegt die Geschäftsführung der deutschen KG, welche im Handelsregister A eingetragen wird. Sollte zukünftig die KG aufgelöst werden und von Amts wegen gelöscht sein, bleibt lediglich die niederländische B.V. bestehen. Sie können auch eine bestehende GmbH & Co.KG in eine B.V.& Co.KG umwandeln.
Aufgrund des in den Niederlanden bestehenden liberalen Gesellschaftsrechts, besteht dann die Möglichkeit ohne aufwändiges und lange andauerndes Liquidationsverfahren, diese kurzfristig im niederländischen Register zu löschen.
Es besteht kein Sperrjahr, wie in Deutschland. Die Liquidation kann kurzfristig durch unser deutschsprachiges Steuerberatungs- und Rechtsanwaltsbüro für Sie durchgeführt werden.